Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Kursbedingungen (AGB) der Tanzschule Come In GmbH Stand: 16.07.2018

(Bitte beachten Sie die ergänzenden Geschäftsbedingungen für Neuverträge ab dem 1.5.2020 (siehe unten))

(A) Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Kursbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Tanzschule Come In GmbH

– nachstehend „Tanzschule“ genannt mit ihren Vertragspartnern

– nachstehend „Mitglieder“ genannt.
Der Gültigkeitsbereich umfasst alle Fitness-, Tanz- und Kursangebote sowie Sonder- und Workshopangebote sowohl in den Tanzschulräumen als auch an außerschulischen Veranstaltungsorten.
Änderungen der AGB werden den Mitgliedern schriftlich bekannt gegeben, Sie gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch eingelegt worden ist. Auf die Widerspruchsfrist wird in der Bekanntmachung explizit hingewiesen.

(B) Vertragsabschluss/Anmeldung

Die Anmeldung zu den angebotenen Fitness- und Tanzkursen erfolgt schriftlich über einen Mitgliedsvertrag. Die Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur vollständigen Zahlung der Kursgebühren/Monatsbeiträge.
Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.

Verträge für unbefristete Kurse und einer monatlichen Abrechnung können wahlweise mit einer Mindestlaufzeit von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen werden.
Bei Vertragsabschluss erkennen die Mitglieder mit ihrer Unterschrift unter den Mitgliedsvertrag die Allgemeinen Geschäfts- und Kursbedingungen der Tanzschule an.

(C) Vertragsgegenstand

Gegenstand des Mitgliedsvertrags ist die Teilnahme an den von der Tanzschule angebotenen Fitness- und Tanzkursen.
Der Vertragsinhalt richtet sich nach dem im Mitgliedsvertrag vereinbarten Tanzschulleistungen. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, Flatrate- und Einzelkurse im Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbereich, zeitlich begrenzte Basiskurse oder zeitlich unbegrenzte Tanzkurse (Tanzkreis) zu buchen.

Der Vertragsabschluss berechtigt zu einer Unterrichtseinheit pro Woche.
Jedes Tanzschulmitglied erhält bei der Anmeldung eine spezielle Getränkeflasche geschenkt.

(D) Kursangebote

Kidscompany : für Kinder ab Laufalter bis 12 Jahre
Jugendcompany : für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren
Erwachsene:
Standard/Latein-Grundkurse werden von der Tanzschule zu je 8 Unterrichteinheiten a 75 min (incl. Pause) angeboten.

Disco Fox-, Salsa- und Specialkurse werden als Grund- und Aufbaukurse mit je 4 Unterrichtseinheiten a 60 min angeboten.
Bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit Mindestlaufzeit garantiert die Tanzschule 34 Unterrichtseinheiten a 60 min pro Jahr in einem Tanzkreis.

Die Tanzschule bietet außerdem eine Reihe von Flatrate- und Einzelkursen in verschiedenen Tanzstilen an.

Die Tanzschule ist berechtigt, bei zu geringer Kursteilnehmerzahl die Kurse terminlich zusammen zu legen, Alternativkurse vorzuschlagen oder die Kurse abzusagen. In diesem Fällen steht den Mitgliedern ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu.
Die Kursinhalte und Kurszeiten sowie die Auswahl der Tanzlehrer obliegt allein der Tanzschule.

Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Kursstufe oder einen bestimmten Tanzlehrer. Die Tanzschule ist nicht verpflichtet, einen Tanzpartner zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen einer Flatrate ist die Teilnahme an weiteren altersgerechten Kursen innerhalb der Flatrate-Angebote ohne Aufpreis erlaubt.
Weitere Kurse außerhalb der Flatrate sind kostenpflichtig.
Die Inhalte und Laufzeiten der einzeln oder in Kombination buchbaren Fitness- und Tanzkurse sind den jeweiligen aktuellen Kursplänen zu entnehmen.

Der Contestbereich im Rahmen der Kinder- und Jugendcompany ist vorgesehen für fortgeschrittene Tänzer. Die Auswahl erfolgt über ein Casting oder wird durch den Trainer vorgenommen. Die Trainer entscheiden über die Teilnahme und Zulassung zu Wettbewerben.
Es handelt sich in diesem Bereich um eine Form des Leistungssports. Das Contest-Training findet zusätzlich zu dem regulären Training statt.

Die Mitgliedschaft in einem Contest-Team ist verpflichtend bis zum Saisonabschluss.

Die Mitglieder bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie gesundheitlich in der Lage sind, an den Kursen teilzunehmen und Sport zu treiben. In Zweifelsfällen ist in eigenem Interesse vor der Anmeldung ärztlicher Rat einzuholen.

(E) Unterrichtsfreie Zeit

In den für NRW festgelegten Schulferien und an Feiertagen findet kein Unterricht statt. Spezielle Angebote sind den entsprechenden Newslettern zu entnehmen.

(F) Versäumte Unterrichtseinheiten

Nichtteilnahme am Kurs berechtigt nicht zur Minderung des Beitrages. Werden Unterrichtseinheiten aus vom Kursteilnehmer zu verantwortenden Gründen verpasst, besteht kein Anspruch auf Ersatztermine.
In Ausnahmefällen und nach Absprache, Möglichkeit und Angebotslage kann die versäumte Unterrichtseinheit in den Parallelkursen der gleichen Kursstufe nachgeholt werden.

(G) Verhalten in der Tanzschule

  • Die Tanzschule verfügt über einen eigenen Thekenbetrieb. Das Mitbringen von eigenen Getränken ist nur im Kinder-, Jugend-, und Fitnesskursbereich gestattet. Die Getränke sind aus Sicherheitsgründen im Tanzraum in den Tanzschulflaschen aufzubewahren. 

  • Bei Bedarf kann die Tanzschulflasche an der Theke kostenpflichtig gefüllt werden. 

  • Der Tanzsaal darf nur mit geeigneten Wechselschuhen betreten werden. 

  • Für Garderobe und Wertgegenstände der Mitglieder, Kursteilnehmer und Besucher wird keine 
Haftung übernommen. 

  • Bei Veranstaltungen und Auftritten ist die von den Tanzlehrern vorgegebene Kleidung zu 
 

  • Für die von der Tanzschule bereitgestellte Kleidung wird ein Pfandgeld beim Tanzlehrer 
hinterlegt, welches nach vollständiger Rückgabe der unversehrten und gereinigten Kleidung 
zurückgezahlt wird. 

  • Bei Verstoß gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Kursbedingungen der 
Tanzschule oder nicht akzeptablem Verhalten in den Räumen der Tanzschule obliegt das Hausrecht dem jeweils anwesenden Tanzschullehrer, Kursleiter oder Mitarbeiter. 
(H) Preise 
Die Kurs- und Monatsbeiträge sind dem jeweils aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person inklusive der bei Abschluss des Vertrages gültigen Mehrwertsteuer.
Es werden keine Anmeldegebühren erhoben.
Die Tanzschule gewährt unter bestimmten Bedingungen Rabatte oder Ermäßigungen auf die Kurs- oder Monatsbeiträge. Ein genereller Anspruch auf Rabatte und Ermäßigungen besteht für die Mitglieder nicht. Die Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar. 
Kursgebühren für zeitlich befristete Kurse (Grund- und Aufbaukurse, Einzel- oder Teamunterricht) sowie Beträge für Workshops und Sonderveranstaltungen werden zu Beginn der entsprechenden Veranstaltung voller Höhe fällig. Eine Zahlung ist im Voraus in bar, per Überweisung oder Einmallastschrift möglich. 
Zeitlich unbefristet laufende Kurse und Tanzkreise werden monatlich abgerechnet. Die monatlich anfallenden Beträge bei fortlaufenden Kursen sind auf 12 Monate berechnet, sodass auch in den Ferien diese Beträge eingezogen werden.
Diese Beiträge werden ausschließlich über Lastschriftverfahren jeweils zum 05. Und 20. des Monats im Voraus für den laufenden Monat eingezogen. 
Zusätzlich zu den Kursbeiträgen wird 2 x pro Jahr eine Servicepauschale in Höhe von jeweils 10,00 € pro Familie/Haushalt erhoben. Der Lastschrifteinzug der Servicepauschale erfolgt separat jeweils im April und Oktober eines Jahres. Bei Mitgliedschaft im Förderverein (Abschnitt (L)) wird die 
Servicepauschale mit dem Mitgliedsbeitrag verrechnet.
Bei Rücklastschriften erhebt die Tanzschule zusätzlich zu den anfallenden Bankgebühren eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 8 €.
Das zusätzliche Contest-Training ist kostenpflichtig. Außer den Trainingsgebühren fallen in diesem Bereich Jahreslizenzgebühren, Startgebühren, Fahrtkosten, Kosten für spezielle Wettbewerbs- Outfits entsprechend der Entscheidung der Trainer und möglicherweise Übernachtungskosten an.

(I) Kündigung

Verträge für befristete Tanzkurse enden automatisch zum Ende des Tanzkurses, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Verträge für unbefristete Kurse sind mit einer Frist von 1 Monat zum regulären Mindestvertragsende kündbar, anderenfalls verlängern sie sich um weitere 6 bzw. 12 Monate, abhängig vom abgeschlossenen Vertrag.

Bei schuldhaftem Verzug von zwei Monatsbeiträgen ist die Tanzschule zur sofortigen Vertragskündigung berechtigt, die ausstehenden Monatsbeiträge werden dann sofort zur Zahlung fällig.
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages oder seine zeitlich begrenzte kostenfreie Aussetzung ist nach Absprache mit der Tanzschule in Krankheitsfällen, Schwangerschaft (Vorlage eines ärztlichen Attestes) oder Wohnungswechsel (Entfernung größer als 15 km vom Tanzschulort, Meldebescheinigung) möglich.

Bei Aussetzung des Vertrages wird die „vertragsruhende Zeit“ am Ende der Vertragslaufzeit angehängt.
Diese Regelung gilt entsprechend im Krankheitsfall eines Tanzpartners im Paartanz.
Mit der Änderung der AGB ist kein Sonderkündigungsrecht verbunden.

Die Tanzschule gewährt ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen über 10% auf den Basispreis. Rabattierte Preise sind vom Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen.

(J) Haftung

Die Teilnahme an den Kursen der Tanzschule und der Aufenthalt in den Tanzschulräumen geschehen auf eigene Gefahr.
Für Personen- und Sachschäden, die nicht im Verantwortungsbereich der Tanzschule und deren Mitarbeiter und Kursleiter liegen, ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Anderenfalls gelten die Bedingungen der Haftpflichtversicherung der Tanzschule.

(K) Einverständniserklärung

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen und gespeicherten Daten werden ausschließlich betriebsintern zur Abrechnung der Beiträge und Organisation der Teilnehmer in den Kursen verwendet.
Die Mitglieder erteilen mit der Anmeldung bzw. Teilnahme an den Tanzkursen ihr Einverständnis zur unentgeltlichen Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen aus Veranstaltungen der Tanzschule und deren Veröffentlichung zu Werbezwecken und bei den von der Tanzschule genutzten Email Verteilerdienstleistern.

Die Einverständniserklärung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Die Abmeldung aus diesen Verteilerdiensten kann von den Mitgliedern selbst vorgenommen werden.

(L) Förderverein

Mit Vertragsabschluss haben die Mitglieder durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes auf dem Anmeldeformular die Möglichkeit, Mitglied im Förderverein der Tanzschule zu werden.
Der Förderverein unterstützt in wesentlichem Maße organisatorisch und finanziell die Aktivitäten der Tanzschule bei der Durchführung von Sonderveranstaltungen, Auftritten oder Wettbewerben besonders in den Kinder- und Jugendbereichen. Damit kommt die Unterstützung durch den Förderverein allen Mitgliedern zu Gute.

(M) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.

(N)  Ergänzende Geschäftsbedingungen für durchlaufende Kurse – gültig für Neuverträge ab dem ab dem 1.5.2020

  1. Die Teilnahme am Unterricht kann erst erfolgen, nachdem eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung vorliegt.
  2. Die Anmeldung zu einem Tanzkurs verpflichtet zur Anerkennung und Zahlung des vollen vereinbarten Honorars, das jeweils bis zur ersten Unterrichtsstunde voll entrichtet sein muss. Jede Anmeldung ist rechtsverbindlich.
  3. Unterrichtshonorar, das monatlich gezahlt wird, entspricht 1/12 des Jahreshonorars. Das Monatshonorar wird fortlaufend fällig, auch dann, wenn der Teilnehmer den Unterricht nicht besucht. Der Unterricht beträgt 1 Unterrichtseinheit wöchentlich für mindestens 30 Unterrichtstage im Jahr nach Festlegung durch die Tanzschule.
  4. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Saisonende 30.4., 31.8. und 31.12.. Die Kündigung ist nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgt. Der Nachweis über die Kündigung ist vom Kunden zu erbringen.
  5. Es muss sich wahlweise für die Mitgliedschaft im Förderverein oder für die Servicepauschale entschieden werden.
  6. Die auf der Anmeldung angegebenen Daten werden nur für betriebsinterne Zwecke – auch für Kommunikation via Telefon, eMail und Brief – genutzt, in der EDV gespeichert und keinem Dritten zugänglich gemacht.
  7. Sollte eine Bestimmung im Widerspruch zu einer oben genannten AGB Klausel stehen, so hat diese (hier unter (N) für Neuverträge ab dem 1.5.2020 Priorität und kommt daher zur Anwendung.